Erhöhtes Wegegeld und die Notdienständerung vom 14.2.2020


Liebe Kunden,

wie im beigefügten Artikel unserer lokalen Zeitung beschrieben, verändern sich die Preise für tiermedizinische Tätigkeit deutlich. Grundsätzlich sind die Preise von tierärztlichen Leistungen an die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) gebunden. Dies bedeutet, dass unsere Preise sich dann erhöhen, wenn dieser Satz prozentual erhöht wird. Zum 14.02.2020 ist beispielsweise eine Änderung der Notdienstregelung für Tierärzte in Kraft getreten. Diese Änderung enthielt auch eine deutliche Erhöhung des Wegegeldes, welches Tierärzte für die Anfahrt zu einem Hausbesuch berechnen müssen. Diese Komponente macht bei den meisten Tierärzten nur einen kleinen Teil ihrer Gesamtleistung aus, doch bei mir ist dies meist die größte Kostenstelle auf einer Rechnung. 

Um euch weiterhin eine bezahlbare Frühjahrs- und Herbstkontrolle anbieten zu können, habe ich den Kostensatz nach GOT für die Kategorie 3: Routinekontrollen von ca. 1,8 auf 1,3-1,5 gesenkt. Die Routinekontrollen können wir sehr effizient planen, was wiederum die Anfahrtskosten für Euch verringert. Bei den Kategorien 2: erkrankte Fische und Kategorie 1: Notfälle, werden dieses Jahr etwas höhere Kosten anfallen, da dort die Anfahrt separat berechnet werden muss. 

Weitere Informationen zur GOT finden sie hier: www.bundestieraerztekammer.de/tierhalter/got/

Weitere Preisänderungen werde ich Euch natürlich wie gewohnt transparent mitteilen. Ich freue mich auf die kommende Saison und wünsche Euch und Eure Koi bei bester Gesundheit anzutreffen. Bis bald!

Dr. Achim Bretzinger und das fischdoc.de Team